Fraktionsregelwerk
§1 Fraktionsregelwerk
§1.1 UnRP
UnRP ähnelt dem Fail-RP gilt aber hierbei für Fraktionen. Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen. Das gilt ebenfalls für das LSPD, LSMD und den anderen Beamten. Und als Beispiel ist anspucken von Leuten keine Sache, die eine Mafia direkt macht deshalb gilt dies als UnRP. Auch Jobads wie “Test” oder Leere gehören dazu! Sollte dagegen verstoßen werden, wird mit der Fraktion ein Gespräch geführt und unter anderem eine Verwarnung wegen UnRP erteilt.
§1.2 Fraktionssperre
Eine Person die aus einer Fraktion ausgetreten ist muss 7 Tage warten, um in eine neue Fraktion zu wechseln.
Eine Fraktion-Sperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss ein triftiger RP-Strang bestehen, beispielweise eine Versetzung in eine andere legale Fraktion die im RP ausgespielt wird.
§1.3 Fraktions-Verwarnungen
Wenn mehrere einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird mit einer Fraktionsverwarnung bestraft. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.
§1.4 Fraktionsverwaltung
Konflikte sollten untereinander geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und Höhere schalten sich erst ein, sobald die jeweiligen Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen oder regelwidriges Verhalten an den Tag legen.
Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einreichen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden:
Die laufende RP-Situation muss mindestens seit 10 Minuten beendet sein!
Videobeweise mit Bild und Ton von der RP Situation
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch in den Fraktions-Channel Warteraum mit @(eure Fraktion)
§2 Legale Fraktionen
Als legale Fraktionen gelten:
Staatsbehörden:
Los Santos Police Department (LSPD)
Los Santos Medical Department (LSMD)
Los Santos Sheriff Department (LSSD)
United States Army
Department of Justice (Justiz)
Narco City Government (Regierung)
Unternehmen:
Weazel News (Nachrichtenagentur)
Pedda Parker Cabs (Taxi)
Narco Customs (Mechaniker)
alle Restaurants & Business
§2.1 Staatsfraktionen
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
Es darf nur ein Scharfschützengewehr pro Einsatz verwendet werden
Das Scharfschützengewehr darf erst in Risiko Situationen aus der Waffenkammer entnommen werden
Pro Einsatz darf pro Einheit je 1 Helikopter in Verwendung sein (MD ausgenommen)
Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen wird ein schlagkräftiger Grund benötigt
Das fahren von Privatfahrzeugen ist nur den Spezialeinheiten vom PD und FIB gestattet. Die Autos dienen nur zur verdeckten Ermittlung
Staatsautos dürfen optisch nicht verändert werden, Leistungstuning ist hingegen erlaubt
Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 120 Hafteinheiten betragen
Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden
Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch kaufen kann
Das Weitergeben vom EmergencyOS Login ist strengstens verboten
Eure Waffen dienen ausschließlich zur Eigenverteidigung!!! Macht von euren Dienstfahrzeugen und Tazer Gebrauch wenn der Täter keine Waffen in der Hand hat - eine Verfolgungsjagd macht genau so Spaß. Bei missachten dieser Regelung kann nach UnRP oder Gambo bestraft werden.
§2.2 Korruption in Staatsfraktionen
Korruption mit Informationen in Staatsfraktionen ist erlaubt! Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien o.ä. an illegalen Fraktionen weitergeben. Für Chiefs, bzw. Beamte mit einem Firmen Management sind von dieser Regelung ausgenommen, und dürfen NICHT korrupt sein.
Sollte man handfeste Beweise besitzen die den Korrupten Beamten überführen können, darf der Beamte sofort aus dem Dienst entlassen werden.
Korruption mit Waffen oder ähnlichem in Staatsfraktionen , um sich Wirtschaftlich einen Vorteil zu erschaffen, ist strengstens verboten! Das betrifft die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, Ausnahme sind Forderungen bei Überfällen), das Herausnehmen von Waffen oder Items aus der Asservatenkammer, Tragen von Waffen Außerdienstlich, und Besitz von illegalen Waffen.
Das Einlagern von illegalen Gegenständen (Schwarzgeld & Waffen) aus Donator Artikeln (Cases) ist ebenfalls verboten und wird mit einem permanenten Ban bestraft. Schwarzgeld darf als Ausnahme sofort Gewaschen werden.
§2.3 Razzien & Terrorstatus
Auf jeder illegale Route darf einmal pro Restart, eine Razzia durchgeführt werden. Die Staatsbeamten dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen “abcampen”, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden (Führungsposition = Zugriff zum Bossmenü).
Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung ob die Beweislage ausreicht.
Bei einer Razzia darf 10-30% des Bestands geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen)
Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.
Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus ein:
Mitglieder einer Terrororganisation können ohne Grund einer Personenkontrolle jederzeit und jederorts zugeführt werden.
Für Mitglieder einer Terrororganisation steht zu jedem Zeitpunkt ein Haftbefehl aus. Nach erfolgreicher Inhaftierung und Freikommen der Zielperson wird ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, um dem Terroristen die Möglichkeit zu geben, zu entkommen.
Bei Überfällen, Räuben und anderweitigen Geiselnahmen wird mit Terrororganisationen nicht verhandelt.
Eine Schuss-Ankündigung muss trotzdem jederzeit erfolgen!!
Ein Terroristenstatus wird nach spätestens 14 Tagen durch die Fraktions-Verwaltung geprüft und das weitere Vorgehen besprochen.
§2.4 Stürmung eines Anwesens
Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamten für maximal 10 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia Antrag stellen.
§2.5 LSMD
Medics dürfen nicht während einer RP Situation wo aktiv geschossen wird oder wo das Leben in Gefahr sein könnte teilnehmen, beziehungsweise keine Leute wiederbeleben! Einsatz-Medics sind von dieser Regelung ausgenommen.
§3 Illegale Fraktionen
§3.1 Illegale Fraktionen
Als illegale Fraktion gelten jene, welche nicht legal sind. Illegale Fraktionen dürfen maximal 40 Mitglieder beinhalten. Agieren darf Sie jedoch nur mit 25 Personen. Sollte dagegen verstoßen werden, wird die Fraktion mit einem Frak-warn bestraft! Als diese gelten alle Fraktionen die nicht dem Staat dienen.
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
Nur ein Helikopter darf gleichzeitig ausgeparkt sein
Maximal 1 Scharfschützengewehr darf gleichzeitig draußen sein
Auf dem eigenen Anwesen darf ohne Schuss-Call geschossen werden
Sobald die Fraktionen mit mehr als 5 Leuten agiert muss die Fraktion ihre Fraktionsfahrzeuge verwenden (Ausgenommen sind spontane Hilferufe der Frakmitglieder)
§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand
Der komplette Bestand einer Fraktion muss in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten den Bestand in den Privatbesitz zu lagern - auch bei einer Auflösung der Fraktion.
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
Das leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Leader der Fraktion ist strengstens untersagt
Es darf euch nicht erzwungen werden, Waffen aus der Fraktionskammer zu ,
Es ist verboten, wenn man Informationen im Voraus bekommt, das eine Razzia oder Ähnliches bevorsteht, die Waffen in Kofferäume oder anderen Orten umzulagern.
Es ist verboten, einfach alle Waffen im Privatbesitz zu lagern, um diese Regel zu umgehen.
Waffen aus Privatbesitz gelten nur als Privatbesitz, sofern diese schon im Besitz waren bevor man einer Fraktion beigetreten ist.
§3.3 Aufbauschutz
Eine illegale Fraktion darf jederzeit einen Aufbauschutz beantragen. Dieser beträgt 3 Tage.
In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren.
Ein Aufbauschutz muss in der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werden.
§3.4 Routen
Die Gründe für das Beanspruchen einer Route müssen legitim und vielfältig sein (Bspw. unbekannte Zivilisten auf Route, Partnerschaft abgelehnt, Verhandlungsangebote abgelehnt oder nachweislich schlechte Bewirtschaftung ). Diese Gründe müssen nachweislich sein, um willkürliche Übernahmen zu verhindern. Einfache Behauptungen wie "die Stadt ist voller Junkies, also übernehmen wir" reichen nicht aus, um einen gültigen Anspruch zu begründen.
Eine Familie oder Gang darf maximal 1 Route für sich beanspruchen.
Die Weed und Kurzwaffen Route darf ausschließlich von Gangs eingenommen werden.
Die Kokain und Langwaffen Route darf ausschließlich von den Mafien eingenommen werden.
Die Kevlar Route (Westenroute) darf ausschließlich von den Bikern eingenommen werden.
Alle anderen Routen (LSD, Meth und Heroin) dürfen von jeder Fraktion erobert werden.
Der Schwarzmarkt darf zusätzlich von allen Fraktionen eingenommen werden.
Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch überwachen und verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem Best-of-Three besiegen. Danach gilt 1 Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien.
Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.
§3.5 Konflikte
Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.
kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend einen Konflikt auszulösen.
sollte eine Fraktion sich in einem aktiven Gefecht zurückziehen, gilt dieser automatisch als verloren.
Während eines offenen Konfliktes (bspw. Routenkampf) ist es einer Fraktion nicht erlaubt, weitere Personen einzustellen.
Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand, um eine Möglichkeit zu haben evtl. den Streit mit Worten zu klären.
§3.6 Base-Raid & Interieur Kampf
Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen ("ihr habt einen Mann von uns gehoppst" ist kein Grund).
Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versucht haben eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt die jeweils andere Fraktion zu stürmen.
Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte vermieden werden, sich im Inneren zu verbarrikadieren. Es ist wichtig, dass jeder Kampf fair abläuft und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits in den Händen der Gegenpartei sind und man selbst umzingelt ist, ohne jegliche Möglichkeit zur Flucht, sollte man sich ergeben.
§3.7 Forderung
Es darf an eine Fraktion eine Forderung gestellt werden, nur wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion anwesend ist.
Forderungen sollten so human und realistisch gehalten werden wie möglich, und dienen dazu, Kämpfe aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen.
Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurückstürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.
Sollte eine Fraktion einen Kampf für sich entscheiden darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei bezahlt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen sobald 2 von den maximal 3 angesetzten Kämpfen gewonnen ist.
§3.8 Gefechte
Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab ca 15 Personen pro Seite, ein 12 gegen 14 oder ähnliche Konstellationen werden ebenfalls gewertet,), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§3.9 Kriege
Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte das nicht passieren gibt es für beide Fraktionen eine Fraktions-Verwarnung! Außerdem gilt, dass Fraktionen die Krieg haben einen Kriegsvertrag haben müssen in denen Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By Regelungen und die KOS Zonen bestimmt werden.
Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim zurück stürmen gewonnen hat, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag schicken. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.
Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Items der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.
§3.10 Bündnis
Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen ist zuvor im Support anzumelden. Dabei ist es untersagt ein Bündnis zwischen einer Gang und einer Mafia zu beantragen.
Es muss ein legitimer RP-Hintergrund bestehen, damit die Anfrage genehmigt wird.
Sollte das Bündnis genehmigt werden, müssen beide Parteien, sobald sie zusammen agieren, einheitlich erkennbar sein!
§3.11 Fraktionskleidung
Die Fraktionskleidung muss vorgegeben sein und einheitlich sein. Sobald eine Fraktion eine andere Kleidung trägt die nicht in ihrem Konzept steht wird diese Fraktion mit einem Warn bestraft Ausnahme ist hierbei die Leaderschaft.
§4 Hinrichtung von InGame Charakteren
§4.1 Blood-Out
Eine Person, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, welche jemanden einen Blood-In erteilt, darf demjenigen auch einen Blood-Out verteilen. Der Blood-Out muss nicht das Einverständnis der Person haben. Jeder, welcher einer Illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert dieser Regel! Die illegale Fraktion darf zwischen einem Normalen-/ und Hard-Bloodout entscheiden.
Nach einem Bloodout vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Anschließende RP Stränge gegen diese Fraktion sind verboten. "Jemand hat mir erzählt", "ich hatte in meiner Hose ein Zettel" etc. sind keine gültigen Gründe.
Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.
Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge.
§4.2 Farmen auf illegalen Routen ohne Erlaubnis
Sollte sich eine Person als Zivilist 3 Mal auf einer illegalen Route erwischen lassen, ist eine Hinrichtung in Form eines "Hardbloodout" erlaubt.
Die ausführende Fraktion muss einen Nachweis erbringen, dass die betreffende Person tatsächlich 3 Mal auf der Route angetroffen wurde.
Einwände wie "Die hatten meinen Namen/Auweis gar nicht" sind keine gültigen Ausreden, um diese Regelung zu umgehen.
§4.3 Hinrichtung von InGame Charakteren
Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc… werden. Die hingerichtete Person, muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.
Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.
§4.4 Hinrichtungs-Erlaubnis
Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc…werden. Die hingerichtete Person, muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.
§4.5 Hinrichtungs-Grund
Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.
§5 Gangwar
§5.1 Informationen
Gangwars basieren rein auf einen Spaßmodus und sind ähnlich aufgebaut wie unser FFA. Das RP hat zu jederzeit oberste Priorität und sollte nicht durch ein bevorstehendes Gangwar beeinflusst werden. Wenn ein RP Strang ansteht, ist während dieser Zeit das Gangwar verboten.
Wir richten nach wie vor das Hauptaugenmerk auf gutes Roleplay. Dementsprechend ist auch die Veröffentlichung von Gangwar kämpfen auf Plattformen wie YouTube oder #Bilder-Videos zu unterlassen. Das (Live-)Streamen eines Gangwar Kampfs ist mit einziger Ausnahme gestattet.
Wer das Gangwar vorzeitig verlassen möchte, tut dies mit dem Command /quitgw
§5.2 Gangwar Gebiete
Ein Gangwar Gebiet ist alle 5 Tage angreifbar und dauert je nach Einstellung 20 bis 60 Minuten.
Eine Fraktion darf maximal 2 Gangwar Gebiet besitzen. Sollte eine Fraktion 2 Gebiete besitzen, darf diese kein weiteres Gebiet attackieren.
§5.3 Starten eines Gangwars
Um ein Gangwar starten zu dürfen, müssen die Leader beider Fraktionen davon im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Dort werden Regelungen getroffen wie z.B. die maximale Anzahl an teilnehmenden Personen oder die Startzeit. Beide Fraktionen sind verpflichtet mit ähnlicher Mannstärke kämpfen.
Mindestanzahl um ein Gangwar starten zu können beträgt pro Fraktion 15 Mann.
§5.4 Generelle Regeln im Gangwar
Es gelten die herkömmlichen Regeln wie VDM, FailRP (Funken & Schießen, Reden am Boden), Thrashtalk usw. Das Offroad fahren und OOC Talk ist mit einziger Ausnahme erlaubt.
Beleidigungen und Thrashtalk sind in jeglicher Hinsicht strengstens verboten.
Das Provozieren während des Gangwars oder nach einem Gangwar ist strengstens verboten.
Außerhalb der Zone ist es verboten zu schießen.
Das Verlassen der Zone ist verboten.
Das Abcampen der Zonengrenze ist verboten.
Modding, Regelbruch oder andere Vorwürfe zeigt man nach dem Gangwar im Support vor. Während des Gangwars ist es verboten in den Support zu kommen.
Es ist verboten Gangwar Clips auf Plattformen wie YouTube oder #Bilder-Videos zu veröffentlichen
Das Benutzen sowie Betreten eines Daches ist verboten
Autos von der Gegenpartei dürfen nicht verwendet werden
Die oben genannten Regelbrüche werden wie gewohnt bestraft und der Spieler erhält zusätzlich eine Gangwar Sperre von bis zu 30 Tagen.
§5.5 Geschehnisse im Gangwar
Es ist verboten Geschehnisse aus dem Gangwar mit in das Roleplay zu nehmen. Gangwar Kämpfe dürfen unter keinen Umständen Einfluss auf das RP haben.
Wenn Fraktionen gegen andere Fraktionen aus dem Grund agieren im Gangwar verloren zu haben wird dies mit einem Fraktionswarn bestraft.
§6 Camper
§6.1 Informationen
Eine Fraktion darf einen Verkäufer für maximal 2 Stunden einnehmen. Es ist nicht gestattet, einen zweiten Verkäufer einzunehmen.
Am Meth-Kistenverkäufer darf jeder Spieler ohne jeglichen RP Hintergrund ausgeraubt werden.
In einem RP-Strang um den Meth-Kistenverkäufer dürfen ausschließlich Schwarzgeld und Meth-Kisten abgenommen werden.
Bündnisse am Meth-Kistenverkäufer sind ohne Genehmigung der Fraktionsverwaltung verboten.
Wenn man eine Fraktion vom Methkistenankäufer wegschickt, muss man dieser Fraktion eine Deadline setzen. Die Deadline muss mindestens 3 Minuten lang sein, innerhalb dieser Zeit sollte eine Entscheidung getroffen werden. Wenn die Fraktion den Camper nicht räumen will, kann man den Meth-Verkäufer mit Gewalt erobern.
Man darf einen Verkäufer nur so lange belagern, wie es auch nötig ist, das heißt, nur solange man etwas zu verkaufen hat.
Camper dürfen nicht von anderen illegalen Fraktionen angegriffen werden.
Camper dürfen nicht auf dem Anwesen (+500m Entfernung) benutzt werden.
§7 Lootdrop
§7.1 Informationen
Lootdrops sind nur für Badfraktionen geeignet. Staatsfraktionen (MD ausgeschlossen) und Zivilisten dürfen den Lootdrop nicht anfahren. Das Gebiet um den Lootdrop herum wird als Todeszone angesehen.
Alle Fraktionen, die in der roten Markierung des Lootdrops sind, kämpfen gegeneinander um den Loot.
Lootdrops sollten als Event betrachtet werden. Dies bedeutet, dass daraus keine RP-Stränge resultieren dürfen.
Das Durchsuchen oder Abnehmen von Gegenständen der gegnerischen Fraktion ist strengstens verboten.
Sollte eine Fraktion offensichtlich in der Unterzahl sein und erkennen, dass der Kampf nicht mehr zu gewinnen ist, muss sie sich zurückziehen und den Kampf aufgeben um unnötiges Baiting zu vermeiden.
Das Medical Department muss nach dem Event alle Spieler reviven.