Fraktionsregelwerk

§1 Fraktionsregelwerk

§1.1 UnRP

UnRP ähnelt dem Fail-RP gilt aber hierbei für Fraktionen. Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen. Das gilt ebenfalls für das LSPD, LSMD und den anderen Beamten. Und als Beispiel ist anspucken von Leuten keine Sache, die eine Mafia direkt macht deshalb gilt dies als UnRP. Auch Jobads wie “Test” oder Leere gehören dazu! Sollte dagegen verstoßen werden, wird mit der Fraktion ein Gespräch geführt und unter anderem eine Verwarnung wegen UnRP erteilt.

§1.2 Fraktionssperre

Eine Person die aus einer Fraktion ausgetreten ist muss 7 Tage warten, um in eine neue Fraktion zu wechseln.

Eine Fraktion-Sperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss ein triftiger RP-Strang bestehen, beispielweise eine Versetzung in eine andere legale Fraktion die im RP ausgespielt wird. 

§1.3 Fraktions-Verwarnungen

Wenn mehrere einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird mit einer Fraktionsverwarnung bestraft. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.

§1.4 Fraktionsverwaltung

Konflikte sollten untereinander geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und Höhere schalten sich erst ein, sobald die jeweiligen Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen oder regelwidriges Verhalten an den Tag legen.

Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einreichen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden:


Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch in den Fraktions-Channel Warteraum mit @(eure Fraktion)

§2 Legale Fraktionen

Als legale Fraktionen gelten:

Staatsbehörden:


Unternehmen:

§2.1 Staatsfraktionen

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:


Eure Waffen dienen ausschließlich zur Eigenverteidigung!!! Macht von euren Dienstfahrzeugen und Tazer Gebrauch wenn der Täter keine Waffen in der Hand hat - eine Verfolgungsjagd macht genau so Spaß. Bei missachten dieser Regelung kann nach UnRP oder Gambo bestraft werden.

§2.2 Korruption in Staatsfraktionen

Korruption mit Informationen in Staatsfraktionen ist erlaubt! Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien o.ä. an illegalen Fraktionen weitergeben. Für Chiefs, bzw. Beamte mit einem Firmen Management sind von dieser Regelung ausgenommen, und dürfen NICHT korrupt sein.

Sollte man handfeste Beweise besitzen die den Korrupten Beamten überführen können, darf der Beamte sofort aus dem Dienst entlassen werden.

Korruption mit Waffen oder ähnlichem in Staatsfraktionen , um sich Wirtschaftlich einen Vorteil zu erschaffen, ist strengstens verboten! Das betrifft die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, Ausnahme sind Forderungen bei Überfällen), das Herausnehmen von Waffen oder Items aus der Asservatenkammer, Tragen von Waffen Außerdienstlich, und Besitz von illegalen Waffen.

Das Einlagern von illegalen Gegenständen (Schwarzgeld & Waffen) aus Donator Artikeln (Cases) ist ebenfalls verboten und wird mit einem permanenten Ban bestraft. Schwarzgeld darf als Ausnahme sofort Gewaschen werden.

§2.3 Razzien & Terrorstatus

Auf jeder illegale Route darf einmal pro Restart, eine Razzia durchgeführt werden. Die Staatsbeamten dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen “abcampen”, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden (Führungsposition = Zugriff zum Bossmenü).

Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss  bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung ob die Beweislage ausreicht.

Bei einer Razzia darf 10-30% des Bestands geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen)

Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.

Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus ein:

§2.4 Stürmung eines Anwesens

Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamten für maximal 10 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia Antrag stellen.

§2.5 LSMD

Medics dürfen nicht während einer RP Situation wo aktiv geschossen wird oder wo das Leben in Gefahr sein könnte teilnehmen, beziehungsweise keine Leute wiederbeleben! Einsatz-Medics sind von dieser Regelung ausgenommen. 

§3 Illegale Fraktionen

§3.1 Illegale Fraktionen

Als illegale Fraktion gelten jene, welche nicht legal sind. Illegale Fraktionen dürfen maximal 40 Mitglieder beinhalten. Agieren darf Sie jedoch nur mit 25 Personen. Sollte dagegen verstoßen werden, wird die Fraktion mit einem Frak-warn bestraft! Als diese gelten alle Fraktionen die nicht dem Staat dienen.

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand

Der komplette Bestand einer Fraktion muss in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten den Bestand in den Privatbesitz zu lagern - auch bei einer Auflösung der Fraktion.

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

§3.3 Aufbauschutz

Eine illegale Fraktion darf jederzeit einen Aufbauschutz beantragen. Dieser beträgt 3 Tage.
In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren.

Ein Aufbauschutz muss in der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werden.

§3.4 Routen

Die Gründe für das Beanspruchen einer Route müssen legitim und vielfältig sein (Bspw. unbekannte Zivilisten auf Route, Partnerschaft abgelehnt, Verhandlungsangebote abgelehnt oder nachweislich schlechte Bewirtschaftung ). Diese Gründe müssen nachweislich sein, um willkürliche Übernahmen zu verhindern. Einfache Behauptungen wie "die Stadt ist voller Junkies, also übernehmen wir" reichen nicht aus, um einen gültigen Anspruch zu begründen.


Eine Familie oder Gang darf maximal 1 Route für sich beanspruchen. 


Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch überwachen und verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem Best-of-Three besiegen. Danach gilt 1 Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien.

Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.

§3.5 Konflikte

Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.


Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand, um eine Möglichkeit zu haben evtl. den Streit mit Worten zu klären.

§3.6 Base-Raid & Interieur Kampf

Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen ("ihr habt einen Mann von uns gehoppst" ist kein Grund).

Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versucht haben eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt die jeweils andere Fraktion zu stürmen.

Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte vermieden werden, sich im Inneren zu verbarrikadieren. Es ist wichtig, dass jeder Kampf fair abläuft und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits in den Händen der Gegenpartei sind und man selbst umzingelt ist, ohne jegliche Möglichkeit zur Flucht, sollte man sich ergeben.

§3.7 Forderung

§3.8 Gefechte

Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab ca 15 Personen pro Seite, ein 12 gegen 14 oder ähnliche Konstellationen werden ebenfalls gewertet,), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.

§3.9 Kriege

Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte das nicht passieren gibt es für beide Fraktionen eine Fraktions-Verwarnung! Außerdem gilt, dass Fraktionen die Krieg haben einen Kriegsvertrag haben müssen in denen Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By Regelungen und die KOS Zonen bestimmt werden.

Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim zurück stürmen gewonnen hat, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag schicken. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.

 Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Items der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.

§3.10 Bündnis

Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen ist zuvor im Support anzumelden. Dabei ist es untersagt ein Bündnis zwischen einer Gang und einer Mafia zu beantragen.
Es muss ein legitimer RP-Hintergrund bestehen, damit die Anfrage genehmigt wird.

Sollte das Bündnis genehmigt werden, müssen beide Parteien, sobald sie zusammen agieren, einheitlich erkennbar sein!

§3.11 Fraktionskleidung

Die Fraktionskleidung muss vorgegeben sein und einheitlich sein. Sobald eine Fraktion eine andere Kleidung trägt die nicht in ihrem Konzept steht wird diese Fraktion mit einem Warn bestraft Ausnahme ist hierbei die Leaderschaft.

§4 Hinrichtung von InGame Charakteren

§4.1 Blood-Out

Eine Person, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, welche jemanden einen Blood-In erteilt, darf demjenigen auch einen Blood-Out verteilen. Der Blood-Out muss nicht das Einverständnis der Person haben. Jeder, welcher einer Illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert dieser Regel! Die illegale Fraktion darf zwischen einem Normalen-/ und Hard-Bloodout entscheiden.

Nach einem Bloodout vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Anschließende RP Stränge gegen diese Fraktion sind verboten. "Jemand hat mir erzählt", "ich hatte in meiner Hose ein Zettel" etc. sind keine gültigen Gründe.

Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.

Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge.

§4.2 Farmen auf illegalen Routen ohne Erlaubnis

§4.3 Hinrichtung von InGame Charakteren

Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc… werden. Die hingerichtete Person, muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.

Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.

§4.4 Hinrichtungs-Erlaubnis

Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc…werden. Die hingerichtete Person, muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.

§4.5 Hinrichtungs-Grund

Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.

§5 Gangwar

§5.1 Informationen

Gangwars basieren rein auf einen Spaßmodus und sind ähnlich aufgebaut wie unser FFA. Das RP hat zu jederzeit oberste Priorität und sollte nicht durch ein bevorstehendes Gangwar beeinflusst werden. Wenn ein RP Strang ansteht, ist während dieser Zeit das Gangwar verboten.

Wir richten nach wie vor das Hauptaugenmerk auf gutes Roleplay. Dementsprechend ist auch die Veröffentlichung von Gangwar kämpfen auf Plattformen wie YouTube oder #Bilder-Videos zu unterlassen. Das (Live-)Streamen eines Gangwar Kampfs ist mit einziger Ausnahme gestattet.

Wer das Gangwar vorzeitig verlassen möchte, tut dies mit dem Command /quitgw

§5.2 Gangwar Gebiete

Ein Gangwar Gebiet ist alle 5 Tage angreifbar und dauert je nach Einstellung 20 bis 60 Minuten.

Eine Fraktion darf maximal 2 Gangwar Gebiet besitzen. Sollte eine Fraktion 2 Gebiete besitzen, darf diese kein weiteres Gebiet attackieren.

§5.3 Starten eines Gangwars

Um ein Gangwar starten zu dürfen, müssen die Leader beider Fraktionen davon im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Dort werden Regelungen getroffen wie z.B. die maximale Anzahl an teilnehmenden Personen oder die Startzeit. Beide Fraktionen sind verpflichtet mit ähnlicher Mannstärke kämpfen.

Mindestanzahl um ein Gangwar starten zu können beträgt pro Fraktion 15 Mann.

§5.4 Generelle Regeln im Gangwar

Es gelten die herkömmlichen Regeln wie VDM, FailRP (Funken & Schießen, Reden am Boden), Thrashtalk usw. Das Offroad fahren und OOC Talk ist mit einziger Ausnahme erlaubt.

Die oben genannten Regelbrüche werden wie gewohnt bestraft und der Spieler erhält zusätzlich eine Gangwar Sperre von bis zu 30 Tagen.

§5.5 Geschehnisse im Gangwar

Es ist verboten Geschehnisse aus dem Gangwar mit in das Roleplay zu nehmen. Gangwar Kämpfe dürfen unter keinen Umständen Einfluss auf das RP haben. 

Wenn Fraktionen gegen andere Fraktionen aus dem Grund agieren im Gangwar verloren zu haben wird dies mit einem Fraktionswarn bestraft.

§6 Camper

§6.1 Informationen

§7 Lootdrop

§7.1 Informationen

Lootdrops sind nur für Badfraktionen geeignet. Staatsfraktionen (MD ausgeschlossen) und Zivilisten dürfen den Lootdrop nicht anfahren. Das Gebiet um den Lootdrop herum wird als Todeszone angesehen.